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# 39. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2016

39. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 21. März 2016 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2016

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2016:

1.

für die Unterhaltskosten

459 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

123 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

205 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

230 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2016 ............................

529,67 €.