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# 43. Gesetz:Bediensteten-Schutzgesetz; Änderung

43. Gesetz vom 27. April 2016, mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Bediensteten-Schutzgesetz, LGBl Nr 103/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2 lautet die Z 12:

2. Im § 29 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. Im Abs 1 lautet der letzte Satz:

„In diesen Verordnungen ist insbesondere folgende Richtlinie in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:

2.2. Im Abs 2 lautet der letzte Satz:

„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:

3. Im § 37 lautet der letzte Satz:

„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:

4. Im § 44 lautet der letzte Satz:

„In diesen Verordnungen sind insbesondere folgende Richtlinien in der sich aus § 56 ergebenden Fassung zu berücksichtigen:

5. § 56 lautet:

### „Umsetzung von EU-Recht {#prov_umsetzung_von_eu_recht}

### § 56 {#par_56}

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

6. Im § 58 wird angefügt:

„(4) Die §§ 2, 29, 37, 44 und 56 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2016 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“