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# 47. Gesetz:Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995; Änderung

47. Gesetz vom 27. April 2016, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 64, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 77/2015, wird geändert wie folgt:

1. § 9 Abs 2 lit i lautet:

2. Im § 25 Abs 3 wird im ersten Satz die Wortfolge „Sonderschule für Kinder mit Schwerstbehinderung“ durch die Wortfolge „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.

3. Im § 50 lauten die Z 1 bis 3:

4. Im § 54 wird angefügt:

„(5) Die §§ 9 Abs 2, 25 Abs 3 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 47/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.“