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# 61. Verordnung: Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; Änderung

61. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Juli 2016, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird

> Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2b entfällt im Einleitungssatz der Gemeindename „, Lofer“.

2. Im § 2c wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Gemeinde Leogang“ durch die Wortfolge „Gemeinden Leogang und Lofer“ ersetzt.

3. Im § 5 wird angefügt:

„(3) Die §§ 2b und 2c in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 61/2016 treten mit 22. Juli 2016 in Kraft.“