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# 8. Gesetz:Altstadterhaltungsgesetz 1980; Änderung

8. Gesetz vom 25. Jänner 2017, mit dem das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, LGBl Nr 50, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 1 wird nach dem ersten Satz eingefügt: „Die Aufnahme in die Liste des Kulturerbes der UNESCO unterstreicht die hohe Verantwortung für diesen Stadtteil und dessen Umfeld.“

2. Im § 25 wird angefügt:

„(6) § 1 Abs 1 und die Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 8/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“

3. Die Anlage zu § 2 des Gesetzes (Schutzgebiet) erhält folgende Fassung:

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