/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20170228_18/image001.jpg

# 18. Kundmachung:Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe für das Jahr 2017

18. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 17. Februar 2017 über den prozentuellen Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe für das Jahr 2017

> Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl Nr 93, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe für das Jahr 2017 beträgt 1,73 %.