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# 23. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2017

23. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 24. März 2017 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2017

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2017:

1.

für die Unterhaltskosten

463 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

124 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

207 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

232 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2017 .....................

533,90 €.