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# 39. Verordnung:Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; Änderung

39. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Juni 2017, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird

> Auf Antrag der Gemeinde St Martin bei Lofer wird auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung verordnet:

> Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 61/2016, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 entfällt im Einleitungssatz der Gemeindename „St. Martin bei Lofer,“.

2. Im § 2 wird im Einleitungssatz nach dem Wort „Gemeinden“ der Gemeindename „St Martin bei Lofer,“ eingefügt.

3. Im § 5 wird angefügt:

„(4) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 39/2017 treten mit 23. Juni 2017 in Kraft.“