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# 52. Gesetz:Flüchtlingsunterkünftegesetz; Änderung

52. Gesetz vom 28. Juni 2017, mit dem das Flüchtlingsunterkünftegesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Flüchtlingsunterkünftegesetz, LGBl Nr 58/2015, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird vor dem Wort „Unterbringung“ das Wort „vorwiegenden“ eingefügt.

2. Im § 4 wird die Wortfolge „zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten“ durch die Wortfolge „mit Ablauf des 31. Dezember 2020“ ersetzt.

3. Nach § 4 wird angefügt:

### „Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu {#prov_inkrafttreten_novellierter_bestimmungen_und_ubergangsbestimmungen_dazu}

### § 5 {#par_5}

Die §§ 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2017 treten mit 19. Juli 2017 in Kraft.“