/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20170727_64/image001.jpg

# 64. Verordnung:Nebengebührenverordnung; Änderung

64. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Juli 2017, mit der die Nebengebührenverordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 27 Abs 2 und 3 sowie 30 bis 35 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LBGG), LGBl Nr 94/2015 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

> Die Nebengebührenverordnung, LGBl Nr 54/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 106/2016, wird geändert wie folgt:

1. In den §§ 2 und 3 Abs 2 wird jeweils in der Tabelle die Wortfolge „Sanitätshilfsdienst und Krankenpflegehilfe“ durch die Wortfolge „Medizinische Assistenzberufe, Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe“ ersetzt.

2. Im § 8 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. Im Abs 1 lautet der erste Satz: „Die Höhe der Erschwernisabgeltung gemäß § 35 Abs 1 LB-GG beträgt für jeden kurzfristig übernommenem Dienst, für den keine Wochenend- und Feiertagsabgeltung gemäß § 2 gebührt, 5,44 % aus E 1/1/2.“

2.2. Im Abs 2:

2.2.1. lautet der Einleitungssatz: „Eine kombinierte Erschwernis- und Gefahrenabgeltung (§ 35 Abs 2 LB-GG) gebührt Bediensteten der Modellfunktionen Medizinische Assistenzberufe, Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe in folgenden Bereichen:“

2.2.2 wird der Punkt am Ende der Z 13 durch einen Strichpunkt ersetzt und nach der Z 13 eingefügt:

2.2.3. wird in der ersten Spalte der Tabelle die Wortfolge „Sanitätshilfsdienst und Krankenpflegehilfe“ durch den Ausdruck „Medizinische Assistenzberufe, Sanitätshilfsdienst und Pflegeassistenzberufe“ ersetzt.

3. Im § 9 wird angefügt:

„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl Nr 64/2017 treten in Kraft: