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# 72. Verordnung:Schulsprengelverordnung für öffentliche Hauptschulen in der Stadt Salzburg; Änderung

72. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. August 2017, mit der die Schulsprengelverordnung für öffentliche Hauptschulen in der Stadt Salzburg geändert wird

> Auf Grund der §§ 29 Abs 1, 31 und 34 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Schulsprengelverordnung für öffentliche Hauptschulen in der Stadt Salzburg, LGBl Nr 61/2014, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 2 entfällt die Wortfolge „oder zum gemeinsamen Schulsprengel der Hauptschulen Walserfeld und Wals-Viehhausen“.

2. Im § 2 wird angefügt:

„(3) § 1 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2017 tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Kraft.“