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# 88. Verordnung:Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung

88. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. Juli 2017, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 33/2017, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der lit A lautet die Z 2:

1.2. In der lit C werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.2.1 Die bisherigen Z 1 bis 3 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2.“, „3.“ und „4.“. Die bisherige Z 4 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.

1.2.2. In der Z 1 (neu) wird die Bezeichnung „Abteilung 11“ durch die Bezeichnung „Fachgruppe 0/4“ ersetzt.

1.3. In der lit F werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.3.1. Die bisherigen Z 1 und 2 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2.“ und „3.“. Die bisherige Z 3 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.

1.3.2. In der Z 1 (neu) werden die Bezeichnung „Abteilung 11“ durch die Bezeichnung „Fachgruppe 0/4“ und das Wort „Abteilung“ durch das Wort „Fachgruppe“ ersetzt.

2. Im § 16 wird angefügt:

„(9) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 88/2017 tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.“