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# 89. Verordnung:Wohnbauförderungsverordnung 2015; Änderung

89. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 25. September 2017, mit der die Wohnbauförderungsverordnung 2015 geändert wird

> Auf Grund des § 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015), LGBl Nr 29, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 103/2016, wird geändert wie folgt:

1. § 4 Abs 4 lautet:

„(4) Der Zuschuss ist mit 30 % des Kaufpreises der Liegenschaft begrenzt. Er ist jedenfalls entsprechend zu kürzen, wenn die Liegenschaft überwiegend für andere Zwecke als für förderbare Wohnungen verwendet werden soll.“

2. Im § 37 wird angefügt:

„(8) § 4 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2017 tritt mit 6. Oktober 2017 in Kraft.“