/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20171222_114/image001.jpg

# 114. Verordnung:Standortverordnung Gemeinde Kaprun – Projekt im Bereich der GP 803/1, KG Kaprun

114. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2017 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Kaprun für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Kaprun – Projekt im Bereich der GP 803/1, KG Kaprun)

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 803/1 (Teilfläche), KG 57310 Kaprun, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

### § 2 {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kaprun über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 23. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

### Anlage {#prov_anlage}

/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20171222_114/image002.jpg