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# 119. Verordnung:Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung

119. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Dezember 2017, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Art 36 Abs 2 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 88/2017, wird geändert wie folgt:

1. Im § 7 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Die Z 1 lautet:

1.2. In der Z 6 wird die Wortfolge „wenn das Entgelt (Schätzwert, Preis) im Einzelfall 20.000 € nicht übersteigt“ durch die Wortfolge „wenn das Entgelt (Schätzwert, Preis) im Einzelfall 100.000 € nicht übersteigt“ ersetzt.

1.3. Die Z 7 bis 12a werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:

2. Im § 7 Abs 2 wird nach Z 6 eingefügt:

3. Im § 16 wird angefügt:

„(10) § 7 Abs 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 119/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“