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# 125. Gesetz:Festsetzung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

125. Gesetz vom 8. November 2017, mit dem die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags festgesetzt wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

### Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags {#prov_hohe_des_wohnbauforderungsbeitrags}

### § 1 {#par_1}

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl I Nr 144/2017, festgelegt.

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

### § 2 {#par_2}

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.