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# 129. Kundmachung:Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte der Eingliederungshilfe – 2018

129. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 28. Dezember 2017 über den im Jahr 2018 geltenden Anpassungsfaktor für Leistungsentgelte der Eingliederungshilfe

> Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl Nr 93, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe für das Jahr 2018 beträgt 1,89 %.