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# 5. KundmachungRichtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2018

5. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 4. Jänner 2018 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2018

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2018:

1.

für die Unterhaltskosten

473 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

127 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

212 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

237 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2018 ...........................

545,65 €.