/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20180214_28/image001.jpg

# 28. Gesetz:Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen; Änderung

28. Gesetz vom 31. Jänner 2018, mit dem das Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen, LGBl Nr 48/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 30/2014, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der Z 3 wird nach dem Wort „Verbrennungskraftmaschine“ der Klammerausdruck „(einschließlich Gasturbinen sowie Gas-, Diesel- und Zweistoffmotoren)“ eingefügt.

1.2. Nach der Z 8 wird eingefügt:

2. Im § 3 wird nach der Z 2 eingefügt:

3. Im § 4 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. Im Abs 1 entfällt der zweite Satz.

3.2. Im Abs 3 wird angefügt: „Im Fall der Nichteinhaltung festgelegter Emissionsgrenzwerte ergreifen die Verfügungsberechtigten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Anforderungen so schnell wie möglich wiederhergestellt wird.“

4. Im § 13 werden folgende Änderungen vorgenommen:

4.1. Im Abs 1 werden geändert:

4.1.1. In der Z 3 wird nach dem Wort „verbrennt“ die Wortfolge „oder als Verfügungsberechtigter verbrennen lässt“ eingefügt.

4.1.2. Nach der Z 4 wird eingefügt:

4.2. Im Abs 2 Z 3 wird nach der Ziffer „4“ ein Beistrich gesetzt und die Ziffer „4a“ eingefügt.

5. § 14 lautet:

### „Verweisungen auf Bundesgesetze {#prov_verweisungen_auf_bundesgesetze}

### § 14 {#par_14}

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:

6. Im § 15 werden folgende Änderungen vorgenommen:

6.1. Die Z 2 lautet:

6.2. Nach der Z 6 wird angefügt:

7. Im § 17 wird angefügt:

„(3) Die §§ 2 Z 3 und 8a, 3 Z 2a, 4 Abs 1 und 3, 13 Abs 1 Z 3 und 4a sowie Abs 2 Z 3, (§) 14 und 15 Z 2 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 28/2018 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“