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# 108. Verordnung:Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung; Änderung

108. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Dezember 2018, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung geändert wird

> Auf Grund des § 99 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 88/2018, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 1 wird unter der Wortfolge „Puch bei Hallein“ die Wortfolge „Sankt Margarethen im Lungau“ eingefügt.

1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 6)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 7)“ ersetzt.

2. Im § 4 wird angefügt:

„(7) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 108/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Sankt Margarethen im Lungau der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“