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# 7. Gesetz:Erklärung der nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führenden Straßenbrücke als Konkurrenzstraße; Änderung

7. Gesetz vom 30. Jänner 2019 über die Änderung des Gesetzes, mit dem die nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führende Straßenbrücke als Konkurrenzstraße erklärt wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Gesetz vom 30. September 1964, LGBl Nr 112 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/1988, mit dem die nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führende Straßenbrücke als Konkurrenzstraße erklärt wird, wird geändert wie folgt:

1. § 2 Abs 1 lautet:

„(1) Von den Kosten der Brückenerhaltung haben zu tragen:

2. Nach § 9 wird angefügt:

### „§ 10 {#prov_10}

§ 2 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/2019 tritt mit Beginn des auf seine Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“