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# 26. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2019

26. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 10. April 2019 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2019

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, idgF wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2019:

1.

für die Unterhaltskosten

485 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

130 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

218 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

243 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2019 ...........................

559,80 €.