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# 74. Verordnung:Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung

74. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Dezember 2019, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25, und des Art 103 Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 57/2018, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der lit A werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1.1. In der Z 4 werden der Klammerausdruck „(Kultur, Bildung und Gesellschaft)“ durch den Klammerausdruck „(Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport)“, der Klammerausdruck „(Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Bildungsförderung)“ durch den Klammerausdruck „(Kultur und Wissenschaft)“ sowie die Referatsbezeichnung „2/08“ durch die Referatsbezeichnung „2/03“ ersetzt.

1.1.2. Z 7 (alt) entfällt und erhält die bisherige Z 8 die Ziffernbezeichnung „7“ (neu).

1.2. In der lit B lautet die Z 4:

1.3. In der lit C werden in der Z 1 folgende Änderungen vorgenommen:

1.3.1. Der Klammerausdruck „(Kultur, Bildung und Gesellschaft)“ wird durch den Klammerausdruck „(Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport)“ ersetzt.

1.3.2. Der erste Punkt lautet:

1.3.3. Im zweiten Punkt wird die Referatsbezeichnung „2/08“ durch die Referatsbezeichnung „2/03“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „des Referates 6/04“ die Wortfolge „oder des Referates 10/03“ eingefügt.

1.4. In der lit D werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.4.1. Z 1 lautet:

1.4.2. In der Z 2 werden der Klammerausdruck „(Wohnen und Raumplanung)“ durch den Klammerausdruck „(Planen, Bauen, Wohnen)“, der Klammerausdruck „(Wohnbau, Rechts- und Finanzangelegenheiten)“ durch den Klammerausdruck „(Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling)“ sowie am Ende der Punk durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt:

1.5. In der lit E werden in der Z 4 der Klammerausdruck „(Wohnen und Raumplanung)“ durch den Klammerausdruck „(Planen, Bauen, Wohnen)“, der Klammerausdruck „(Wohnbau, Rechts- und Finanzangelegenheiten)“ durch den Klammerausdruck „(Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling)“ und die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten des Feuerwehrwesens“ durch die Wortfolge „Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz“ ersetzt.

1.6. In der lit F lautet die Z 1:

1.7. Lit G lautet:

#### „G. Landesrat Mag. Stefan Schnöll:

2. Im § 11 Abs 2 wird in der Z 4 am Ende der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt Z 5.

3. Im § 16 wird angefügt:

„(13) Die §§ 3 Abs 1 und 11 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 74/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“