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# 20. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2020

20. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 11. März 2020 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2020

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2020:

1.

für die Unterhaltskosten

502 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

135 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

226 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

252 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2020 ……….….……...… 579,99 €.