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# 30. Gesetz:Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000; Änderung

30. Gesetz vom 1. April 2020, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 29/2020, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 2 wird am Ende der Z 7 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:

2. Im § 99 erhält von den beiden als Abs 10 bezeichneten Absätzen der zweite die Absatzbezeichnung „(11)“ und wird angefügt:

„(12) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 30/2020 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“