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# 61. Gesetz:Salzburger Naturschutzgesetz 1999; Änderung

61. Gesetz vom 1. April 2020, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 – NSchG, LGBl Nr 73, zuletzt geändert durch das LGBl Nr 67/2019, wird geändert wie folgt:

1. Im § 59 wird eingefügt:

„(4a) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung den im Abs 4 genannten Zeitpunkt, zu dem spätestens die Naturschutzabgabe zu erklären und zu entrichten ist, bis längstens 15. Dezember 2020 hinauszuschieben, soweit dies zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erforderlich erscheint.“

2. Im § 67 wird angefügt:

„(12) § 59 Abs 4a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“