/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200615_65/image001.jpg

# 65. Gesetz:Salzburger Tourismusgesetz 2003; Änderung

65. Gesetz vom 27. Mai 2020, mit dem das Salzburger Tourismusgesetz 2003 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Tourismusgesetz 2003, LGBl Nr 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/2020, wird geändert wie folgt:

1. Im § 11 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:

„(2) Abweichend von Abs 1 lit d bedarf der Abschluss von Förderverträgen mit dem Land, die eine rückzahlbare Zuwendung an die Tourismusverbände zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben vorsehen, keiner Beschlussfassung der Vollversammlung.“

2. Im § 40 Abs 7 wird angefügt: „Dies gilt nicht für die Nebengebühren im Zusammenhang mit dem Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren.“

3. Im § 66 wird angefügt:

„(16) Die §§ 11 und 40 Abs 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“