/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20200804_83/image001.jpg

# 83. Verordnung:Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung; Änderung

83. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. Juli 2020, mit der die Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 19 bis 21 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Trumerseen-Naturschutzgebiets-Verordnung, LGBl Nr 26/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 31/2000, wird geändert wie folgt:

1. § 1 lautet:

### „§ 1 {#prov_1}

(1) Folgende Gebiete werden zum Naturschutzgebiet erklärt:

Das Schutzgebiet führt die Bezeichnung ‚Trumerseen-Naturschutzgebiet‘.

(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab 1:5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei den Gemeindeämtern Berndorf, Mattsee und Seeham während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.“

2. Im § 1a wird in der Z 2 der Klammerausdruck „(zB Sumpf-Orchidee)“ durch den Klammerausdruck „(zB für Feuchtgebiete typische Orchideenarten [Orchidaceae])“ ersetzt.

3. § 2 entfällt.

4. Im § 3 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

4.1. Die lit e und f lauten:

4.2. Die lit h lautet:

5. Im § 3 Abs 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:

5.1. Die lit f lautet:

5.2. Die lit m lautet:

5.3. In der lit p wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt und nach lit p wird angefügt:

6. Im § 7 wird angefügt:

„(3) Die §§ 1, 1a und 3 Abs 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2020 sowie die Aufhebung des § 2 treten mit 1. September 2020 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“