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# 92. Verordnung:Behinderten-Schulbetreuungs-Beitragsverordnung; Änderung

92. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 31. August 2020, mit der die Behinderten-Schulbetreuungs-Beitragsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 15 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes – S.THG, LGBl Nr 93/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Behinderten-Schulbetreuungs-Beitragsverordnung, LGBl Nr 98/2016, wird geändert wie folgt:

1. Im Kurztitel der Verordnung wird der Ausdruck „Behinderten“ durch den Ausdruck „Teilhabe“ ersetzt.

2. In der Promulgationsklausel wird der Ausdruck „Salzburger Behindertengesetzes 1981, LGBl Nr 93“ durch den Ausdruck „Salzburger Teilhabegesetz – S.THG, LGBl Nr 93/1981“ ersetzt.

3. Im § 1 wird der Ausdruck „des Salzburger Behindertengesetzes 1981“ durch den Ausdruck „S.THG“ ersetzt.

4. Nach § 2 wird eingefügt:

### „Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 {#prov_sonderbestimmungen_im_zusammenhang_mit_covid_19}

### § 2a {#par_2a}

Abweichend zu § 2 gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:

5. Im § 3, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält, wird angefügt:

„(2) Die §§ 1 und 2a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2020 treten mit 3. September 2020 in Kraft.“