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# 3. Verordnung:Verordnung betreffend die Festlegung einer zusätzlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19; Änderung

3. Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. Jänner 2021, mit der die Verordnung betreffend die Festlegung einer zusätzlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

> Auf Grund der §§ 3 Abs 1 Z 1 und 7 Abs 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl I Nr 12/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl Nr 135/2020, wird geändert wie folgt:

Im § 2 entfällt die Wortfolge „und mit 18. Jänner 2021 außer Kraft“.