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# 4. Verordnung: 4. COVID-19-SchulampelphasenVO für Landwirtschaftsschulen; Änderung

4. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Jänner 2021, mit der die 4. COVID-19-SchulampelphasenVO für Landwirtschaftsschulen geändert wird

> Auf Grund des § 133b des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2018, LGBl Nr 53, in Verbindung mit § 13 Abs 1 der COVID-19-Landwirtschaftlichen Schulverordnung 2020/21, LGBl Nr 100/2020, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die 4. COVID-19-SchulampelphasenVO für Landwirtschaftsschulen, LGBl Nr 1/2021, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird in der Überschrift und im Einleitungssatz das Datum „17. Jänner 2021“ durch das Datum „24. Jänner 2021“ ersetzt.

2. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. In der Überschrift wird das Datum „18. Jänner 2021“ durch das Datum „25. Jänner 2021“ ersetzt.

2.2. Der Einleitungssatz lautet: „Abweichend von § 13 Abs 1 der COVID-19-Landwirtschaftlichen Schulverordnung 2020/21 wird von 25. Jänner 2021 bis längstens zum Ende des Unterrichtsjahres 2020/21 für folgende landwirtschaftliche Schulen die Anwendung des 3. Abschnittes des 2. Hauptstückes der genannten Verordnung (Ampelphase „Orange“) angeordnet:“

3. Im § 3 wird angefügt:

„(3) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 4/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“