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# 18. Verordnung:Bezirkshauptmannschaften-Geschäftsordnung; Änderung

18. Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. Februar 2021, mit der die Bezirkshauptmannschaften-Geschäftsordnung geändert wird

> Auf Grund des § 5 Abs 1 Bezirkshauptmannschaften-Gesetz, LGBl Nr 59/1976, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Bezirkshauptmannschaften-Geschäftsordnung, LGBl Nr 37/2007, wird geändert wie folgt:

1. Im § 4 Abs 4 wird das Wort „Beamten“ durch das Wort „Bediensteten“ und das Wort „Beamtin“ durch das Wort „Bedienstete“ ersetzt.

2. Im § 17 wird angefügt:

„(4) § 4 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 18/2021 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“