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# 51. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021

51. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 27. Mai 2021 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2021

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, idgF wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2021:

1.

für die Unterhaltskosten

520 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

140 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

234 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

261 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2021 ……………………. 600,29 €.