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# 65. VerordnungBau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau; Änderung

65. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juli 2021, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau geändert wird

> Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Werfen wird verordnet:

> Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 99/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 45/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 3 lautet:

### „§ 3 {#prov_3}

Für die Marktgemeinde Werfen wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei die Besorgung folgender Angelegenheiten auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen:

2. Im § 8 wird angefügt:

„(7) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 65/2021 tritt mit 1. August 2021 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“