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# 80. Verordnung:Verordnung betreffend eine zusätzliche COVID-19-Maßnahme; Aufhebung

80. Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. September 2021, mit der eine Verordnung betreffend eine zusätzliche COVID-19-Maßnahme aufgehoben wird

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 22. Dezember 2020, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl Nr 135/2020 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2021, wird aufgehoben.