/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20211223_128/image001.jpg

# 128. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2022

128. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 23. Dezember 2021 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2022

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2022:

1.

für die Unterhaltskosten

536 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

144 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

241 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

269 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2022 ……….………...… 618,29 €.