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# 32. Verordnung:Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Ramingstein

32. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Mai 2022 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Ramingstein

> Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Ramingstein wird für Sonntag, den 24. Juli 2022 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 7. August 2022, stattzufinden. Als Stichtag hat der 5. Mai 2022 zu gelten.