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# 65. Kundmachung:Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße durch den Verfassungsgerichtshof

65. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 29. Juli 2022 über die Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße durch den Verfassungsgerichtshof

> Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes im Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2022, V 25/2022-7, die Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein einseitiges Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße, Zufahrt Vollern, auf der Waldseite im Bereich des rechtsseitig verbauten Gebietes, als gesetzwidrig aufgehoben.