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# 77. Verordnung: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

77. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Bezirksverwaltungsbehörde vom 29. September 2022 betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung

Hiermit wird die mit 27.07.2022, LGBl Nr 59/2022, gemäß § 41 Abs 1 Forstgesetz 1975, BGBI 440/1975 idgF kundgemachte Waldbrandschutz-Verordnung, welche jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (sämtliche Waldflächen und die daran angrenzenden Grundflächen) für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung untersagt hat, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Aufhebung der Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.