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# 83. Verordnung:Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Messstreckenverordnung für die Section Control auf der B 156 Lamprechtshausener Straße

83. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Bezirksverwaltungsbehörde vom 18. Oktober 2022 betreffend die Messstreckenverordnung für die Section Control auf der B 156 Lamprechtshausener Straße

> Gemäß § 98a Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl Nr 159/1960 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Auf der B 156 Lamprechtshausener Straße wird in den Gemeindegebieten von Anthering und Nußdorf am Haunsberg als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem zur Messung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf dieser Wegstrecke zu überwachen ist (Messstrecke), der Abschnitt Knoten Lehen bis Knoten Weitwörth

### § 2 {#par_2}

Der Beginn und das Ende der Messstrecke sind anzuzeigen.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 20. Oktober 2022 in Kraft.