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# 8. Kundmachung:Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2023

8. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 1. Februar 2023 über den prozentuellen Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe

> Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes, LGBl Nr 93/1981, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 des Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetzes 2023, LGBl Nr 120/2022, wird kundgemacht:

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2023 beträgt 9,62 %.