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# 17. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2023

17. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 1. März 2023 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2023

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2023:

1.

für die Unterhaltskosten

577 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

155 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

260 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

290 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2023 ................................. 666,16 €.