/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20230405_36/image001.jpg

# 36. Gesetz:Salzburger Landessicherheitsgesetz; Änderung

36. Gesetz vom 1. Februar 2023, mit dem das Salzburger Landessicherheitsgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Landessicherheitsgesetz – S.LSG, LGBl Nr 57/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/2019, wird geändert wie folgt:

1. Im § 29 Abs 1 wird in der Z 2 nach der Wortfolge „einer unmündigen minderjährigen Person“ die Wortfolge „oder unter Mitnahme eines Tieres“ eingefügt.

2. § 38 lautet:

### „Verweisungen auf Bundesrecht {#prov_verweisungen_auf_bundesrecht}

### § 38 {#par_38}

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:

3. Im § 41 wird angefügt:

„(5) Die §§ 29 Abs 1 und (§) 38 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2023 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“