/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20230413_38/image001.jpg

# 38. Verordnung:Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023; Änderung

38. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. April 2023, mit der die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023 geändert wird

> Auf Grund des § 3 des Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes 1969, LGBl Nr 77, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023, LGBl Nr 15, wird geändert wie folgt:

1. Nach § 6 wird angefügt:

### „§ 7 {#prov_7}

TP 7 der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2023 tritt mit 14. April 2023 in Kraft.“

2. In der Anlage lautet die die TP 7 betreffende Zeile:

„

7

Bewilligung von sonstigen Vorhaben, ausgenommen Vorhaben von lediglich örtlicher Bedeutung, die nicht gewerblich oder nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung durchgeführt werden

108 €

32 €2

“