/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20230710_47/image001.jpg

# 47. Gesetz:Bezirkshauptmannschaften-Gesetz; Änderung

47. Gesetz vom 5. Juli 2023, mit dem das Bezirkshauptmannschaften-Gesetz geändert wird

> Das Bezirkshauptmannschaften-Gesetz, LGBl Nr 59/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 42/2022, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 1 wird in der lit b die Wortfolge „in Salzburg“ durch die Wortfolge „in Seekirchen am Wallersee“ ersetzt.

2. Im § 7 wird angefügt:

„(6) § 1 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 47/2023 tritt mit 28. Juni 2023 in Kraft. Einzelne Organisationseinheiten oder Teile von Organisationseinheiten der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung können in der Stadt Salzburg verbleiben.“