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# 49. Gesetz:Salzburger Stromkostenunterstützungsgesetz; Änderung

49. Gesetz vom 5. Juli 2023, mit dem das Salzburger Stromkostenunterstützungsgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Stromkostenunterstützungsgesetz, LGBl Nr 28/2023, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 7 wird die Verweisung „gemäß Abs 1 und 3“ durch die Verweisung „gemäß Abs 3“ ersetzt.

2. Im § 10 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird nach Abs 1 angefügt:

„(2) Verordnungen gemäß § 3 Abs 8 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung ist mit dem 25. März 2023 begrenzt.

(3) Die Abs 1 und 2 sowie § 3 Abs 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2023 treten mit 25. März 2023 in Kraft.“