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# 53. Verordung:Gemeinde Mariapfarr; Erklärung zum Markt

53. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Juli 2023, mit der die Gemeinde Mariapfarr zum Markt erklärt wird

> Gemäß § 2 Abs 2 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

### Erklärung zum Markt {#prov_erklarung_zum_markt}

### § 1 {#par_1}

Die Gemeinde Mariapfarr im politischen Bezirk Tamsweg wird zum Markt erklärt. Sie führt den Namen „Marktgemeinde Mariapfarr“.

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft.