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# 71. Gesetz:Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015; Änderung

71. Gesetz vom 4. Oktober 2023, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015, LGBl Nr 23, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 26/2023, wird geändert wie folgt:

1. Im § 21 wird angefügt:

„(3) Sofern Wohnraum in bestehenden, ungenutzten Dachgeschossen geschaffen wird, gilt Abs 1 mit der Maßgabe, dass mit dem Innenausbau mit Ausnahme von Abbruch-, Abriss- sowie Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten vor Abschluss des Fördervertrages nicht begonnen werden darf. Die Inanspruchnahme einer Förderung für gebäudebezogene förderbare Maßnahmen nach dem 6. Unterabschnitt wird ausgeschlossen.“

2. Im § 51 wird angefügt:

„(17) § 21 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2023 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“