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# 81. Verordnung:Wohnbauförderungsverordnung 2015; Änderung

81. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. November 2023, mit der die Wohnbauförderungsverordnung 2015 geändert wird

> Auf Grund der §§ 27 Abs 3 und 37 Abs 3 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015, LGBl Nr 23, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015, LGBl Nr 29, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 30/2023, wird geändert wie folgt:

1. Im § 17 entfällt der Abs 5 und erhält der bisherige Abs 6 die Absatzbezeichnung „(5)“.

2. Im § 19a Abs 4 entfällt der zweite Satz.

3. Im § 27 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. In der Z 2 lit b wird der abschließende Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt.

3.2. Die Z 3 entfällt.

4. Im § 37 werden folgende Änderungen vorgenommen:

4.1. Im Abs 11 wird das Kalenderjahr „2023“ durch das Kalenderjahr „2024“ ersetzt.

4.2. Im Abs 23 wird im zweiten Satz die Wortfolge „vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2024“ durch die Wortfolge „ab 1. Jänner 2022“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.

4.3. Im Abs 26 lauten die Z 2 und 3:

5. Nach § 37 wird folgender § 38 eingefügt:

### „§ 38 {#prov_38}

Die §§ 17, 19a Abs 4, 27 Abs 2, 37 Abs 11, 23 und 26 sowie die Anlage B in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2023 treten mit 25. November 2023 in Kraft.“

6. In der Anlage B Abs 5 lit c wird in der Z 2 angefügt: „Waschmaschinen gelten dabei als Einrichtungsgegenstände.“