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# 96. Gesetz:Salzburger Bezügegesetz 1998; Änderung

96. Gesetz vom 13. Dezember 2023, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Bezügegesetz 1998, LGBl Nr 3, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 54/2021, wird geändert wie folgt:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 4 betreffenden Zeile eingefügt:

2. Nach § 4 wird eingefügt:

### „Abweichende Bestimmungen zur Erhöhung der Bezüge {#prov_abweichende_bestimmungen_zur_erhohung_der_bezuge}

### § 4a {#par_4a}

Für das Jahr 2024 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 Z 1 bis 8 sowie Z 17 und 18 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,0485 zu erhöhen.“

3. Im § 20 wird angefügt:

„(11) § 4a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 96/2023 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die sich aus § 4a iVm § 4 Abs 6 ergebenden Bezüge können bereits vor diesem Datum, jedoch mit Wirksamkeit frühestens ab diesem, kundgemacht werden.“